Das Baukindergeld ist noch im Jahr 2020 zu beantragen. Darauf wies die KfW-Förderbank hin:
Familien und Alleinerziehende profitieren vom Baukindergeld. Seit September 2018 nämlich bezuschusst der Staat mit insgesamt bis zu 12.000 Euro pro Kind den Erwerb von Wohneigentum. Doch schnelles Handeln ist gefragt: Jährlich steht Fördergeld von etwa einer Milliarde Euro zur Verfügung, das nicht aufgestockt wird.
Um die 3.000 Anträge werden bei staatlichen Förderbank “KfW” nach deren eigenen Angaben wöchentlich gestellt. Setzt sich dieser Trend fort, könnte das Geld schnell knapp werden. Ende 2020 kann das Baukindergeld zudem letztmalig beantragt werden, sofern eine Baugenehmigung erteilt oder ein Kaufvertrag unterschrieben wurde.
Mit dem Antrag sollte man also nicht warten, sondern rasch zugreifen und sich die Förderung sichern. Den Antrag für das Baukindergeld können Bauherren im Zuschussportal der “KfW” unter www.kfw.de stellen. Fragen rund um das Baukindergeld beantwortet außerdem die “Aktion pro Eigenheim” unter www.FragenZumBaukindergeld.de.
Gefördert wird danach der erstmalige Neubau oder der Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung in Deutschland.
Nicht gefördert werden dagegen beispielsweise Ferien- oder Wochenendhäuser sowie Ferienwohnungen oder auch der Erwerb beziehungsweise die Eigentumsübertragung zwischen Ehegatten, Lebenspartnern oder Partnern einer sonstigen auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft sowie der Erwerb von Wohneigentum, das beretis früher im Eigentum eines Haushaltsmitgliedes stand. Der Erwerb von Wohneigentum sei generell ein bedeutender Baustein der Altersvorsorge.