Egal ob Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), privater Vermieter oder Wohnungsbaugesellschaft: Wer jetzt in die Elektrifizierung von Stellplätzen investiert, sichert sich erhebliche Zuschüsse und steigert den Wert der Immobilie nachhaltig.
Die Förderbeträge im Überblick
Gefördert werden nicht nur die Ladestationen (Wallboxen) selbst, sondern auch die Ertüchtigung des Netzanschlusses, die Elektroinstallation sowie notwendige Tiefbauarbeiten. Der Zuschuss wird als Festbetrag je elektrifiziertem Stellplatz ausgezahlt:
- Bis zu 1.300 Euro für vorbereitende Infrastruktur und Vorverkabelung (ohne installierte Wallbox)
- Bis zu 1.500 Euro für die Installation inklusive Wallbox (Normal-Laden bis 22 kW)
- Bis zu 2.000 Euro für die Installation mit einer bidirektionalen Wallbox (Vehicle-to-Home / V2H bzw. Vehicle-to-Grid / V2G)
Wer ist antragsberechtigt?
Das Bundesprogramm teilt sich in drei Zielgruppen auf, um den gesamten Miet- und Eigentumssektor abzudecken:
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG): Eigentümer, die Tiefgaragen oder Gemeinschaftsstellplätze zukunftssicher ausrüsten wollen.
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) & Privateigentümer: Vermieter von Wohnraum in Mehrfamilienhäusern.
- Wohnungsbaugesellschaften & Immobilienunternehmen: Unternehmen mit größerem Wohnungsbestand (Vergabe über ein wettbewerbliches Verfahren).
Welche technischen Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Damit das Projekt förderfähig ist, müssen folgende Kernkriterien eingehalten werden:
- Mindestanzahl: Es müssen mindestens 6 Stellplätze an oder in einem Mehrparteienhaus elektrifiziert werden.
- Vorverkabelung: Mindestens 20 % aller Stellplätze des Gebäudes müssen vorverkabelt werden (z. B. Leerrohre, Kabeltrassen, Lastmanagement-Vorbereitung).
- Ladeleistung: Maximal 22 kW Wechselstrom (AC) pro Ladepunkt.
- Erneuerbare Energien: Der Strom für die Ladestationen muss zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammen (z. B. Ökostromvertrag oder eigener Photovoltaik-Strom).
- Fachhandwerk: Die Montage und Installation muss durch einen Fachbetrieb ausgeführt werden.
Warum jetzt der ideale Zeitpunkt für Neubau und Modernisierung ist
Wer den Bau eines Mehrfamilienhauses plant oder eine Bestandsimmobilie energetisch saniert, sollte das Thema Ladeinfrastruktur von Anfang an integrieren.
Bei Mihm Thermohaus verbinden wir energieeffizienten Massivbau mit zukunftsfähiger Gebäudetechnik. Besonders spannend ist die Kombination aus Photovoltaikanlage, Wärmepumpe und bidirektionalem Laden (V2H):
Das Elektroauto fungiert dabei als mobiler Batteriespeicher für das Gebäude. Der selbst erzeugte Sonnenstrom wird zwischengespeichert und bei Bedarf wieder an das Haus abgegeben. Das senkt die Stromkosten für die Bewohner drastisch, steigert die Unabhängigkeit vom Netz und sichert den Höchstsatz von 2.000 Euro Förderung pro Stellplatz.
Strikte Regel: Erst beantragen, dann beauftragen!
Für alle Interessierten gilt eine entscheidende Regel: Der Förderantrag muss zwingend VOR der Auftragsvergabe an Handwerker oder Lieferanten gestellt werden.
- QuickCheck durchführen: Auf dem zentralen Förderportal laden-im-mehrparteienhaus.de prüfen Sie in wenigen Schritten die Grundvoraussetzungen.
- Beschluss einholen: Bei WEGs muss vorab die Zustimmung der Eigentümerversammlung vorliegen.
- Digitalen Antrag stellen: Die Beantragung erfolgt direkt online über das Portal laden-im-mehrparteienhaus.de bzw. die beteiligten Förderpartner (KfW / BMV / NOW GmbH).
- Beauftragung & Umsetzung: Erst nach Bewilligung dürfen Fachbetriebe beauftragt werden.
Zukunftsfähiger Wohnbau mit Mihm Thermohaus
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Quellen & weiterführende Links
- Offizielles Förderportal: https://www.laden-im-mehrparteienhaus.de/
- Bundesministerium für Verkehr (BMV): https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2026/028-schnieder-foerderung-laden-mehrfamilienhaus.html
- Bundesregierung:https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/ladeinfrastruktur-mehrparteienhaeuser-2420690
- KfW Bankengruppe:https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-und-Umwelt/Nachhaltig-Mobil/Ladeinfrastruktur.html


